Drohnen erfreuen sich in Europa zunehmender Beliebtheit, sowohl im Freizeitbereich als auch für professionelle Anwendungen. Mit dem wachsenden Einsatz von Drohnen geht jedoch auch eine steigende Regulierung einher, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit im Luftraum. Seit dem 1. Januar 2021 gelten in der EU einheitliche Vorschriften für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge. Eine zentrale Anforderung ist der sogenannte EU-Drohnenführerschein, der für viele Drohnennutzer verpflichtend ist. Doch wie erhält man diesen Führerschein, welche Varianten gibt es, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was ist der EU-Drohnenführerschein?
Der EU-Drohnenführerschein ist ein offizielles Zertifikat, das Drohnenpiloten befähigt, ihre Drohne sicher und gesetzeskonform zu steuern. Er dient als Nachweis über die Kenntnisse in den Bereichen Luftrecht, Meteorologie, technische Grundlagen sowie Sicherheitsmaßnahmen im Drohnenbetrieb. In der Europäischen Union gibt es zwei Hauptarten von Drohnenführerscheinen: den EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Während der Kompetenznachweis A1/A3 für Einsteiger und Hobby-Piloten konzipiert ist, richtet sich das Fernpiloten-Zeugnis A2 an erfahrene Piloten, die ihre Drohne näher an Menschen oder in urbanen Gebieten betreiben möchten. Die Einführung dieser Zertifizierungen zielt darauf ab, Risiken zu minimieren und einen sicheren Betrieb von Drohnen im europäischen Luftraum zu gewährleisten.
Unterschiede zwischen EU-Kompetenznachweis A1/A3 und EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist die Grundvoraussetzung für den Betrieb vieler Drohnen in der offenen Kategorie. Er ermöglicht das Fliegen in Bereichen mit geringer Bevölkerungsdichte (A3) und unter bestimmten Bedingungen auch in besiedelten Gebieten (A1). Die Prüfung erfolgt online und umfasst grundlegende theoretische Kenntnisse.
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erfordert hingegen eine vertiefte Ausbildung sowie eine zusätzliche praktische Selbsterklärung über Flugerfahrungen. Es erlaubt das Fliegen von Drohnen der Klasse C2 in bewohnten Gebieten, allerdings unter strengeren Auflagen. Die Prüfung für das A2-Zertifikat ist anspruchsvoller und muss bei einer zertifizierten Prüfstelle abgelegt werden.
Warum ist der EU-Drohnenführerschein erforderlich?
Die Einführung des EU-Drohnenführerscheins basiert auf der Notwendigkeit, die Sicherheit im europäischen Luftraum zu gewährleisten. Drohnen können, wenn sie unsachgemäß betrieben werden, erhebliche Risiken für den Flugverkehr, Menschen und Eigentum darstellen. Durch die Zertifizierung soll sichergestellt werden, dass Drohnenpiloten über grundlegende Kenntnisse zu Luftrecht, Flugverhalten und Sicherheitsvorschriften verfügen. Zudem hilft der Führerschein, Zwischenfälle und illegale Drohnennutzung zu reduzieren. In vielen europäischen Ländern ist der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, sodass Drohnenpiloten ohne Zertifikat mit Bußgeldern rechnen müssen.
Welche Voraussetzungen gelten für den EU-Drohnenführerschein?
Altersgrenze und gesetzliche Anforderungen
Um einen EU-Drohnenführerschein zu erwerben, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sein. In den meisten EU-Ländern beträgt das Mindestalter für den Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3 16 Jahre. In einigen Mitgliedstaaten können nationale Behörden jedoch abweichende Regelungen erlassen. Für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 gelten dieselben Altersgrenzen. Zudem müssen Bewerber grundlegende Kenntnisse über die geltenden Luftfahrtvorschriften besitzen, die im Rahmen der Prüfungen abgefragt werden.
Notwendige Versicherungen für Drohnenpiloten
Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Betrieb einer Drohne in der EU ist eine Haftpflichtversicherung. In vielen Ländern ist eine Drohnenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Die Versicherung schützt vor Schäden, die durch den Betrieb der Drohne verursacht werden, sei es an Personen, Gebäuden oder anderen Luftfahrzeugen. Ohne eine entsprechende Versicherung kann es im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Belastungen kommen.
Wie erhalte ich den EU-Kompetenznachweis A1/A3?
Anforderungen und Gültigkeit des EU-Kompetenznachweises A1/A3
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist für den Betrieb von Drohnen der Klassen C0, C1 und C3 erforderlich. Die Zertifizierung ist für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss der Pilot eine erneute Prüfung ablegen oder eine Fortbildung nachweisen.
Online-Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3
Die Prüfung für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erfolgt vollständig online. Kandidaten müssen eine Reihe von Multiple-Choice-Fragen beantworten, die ihr Wissen über Luftrecht, Sicherheitsmaßnahmen und meteorologische Grundlagen testen. Die Prüfung kann bei den zuständigen Luftfahrtbehörden der jeweiligen Länder abgelegt werden.
Kosten für den EU-Kompetenznachweis A1/A3
Die Kosten für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 variieren je nach Land. In Deutschland beträgt die Gebühr für die Online-Prüfung etwa 25 bis 30 Euro. In anderen EU-Ländern können die Gebühren jedoch abweichen.
Wie erhalte ich das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2?
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist eine erweiterte Qualifikation für Drohnenpiloten, die ihre Drohne in der Nähe von Menschen und in besiedelten Gebieten betreiben möchten. Während der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für den allgemeinen Drohnenbetrieb ausreicht, ermöglicht das A2-Zertifikat den Piloten, größere Drohnen mit einem höheren Risiko sicher und gesetzeskonform zu fliegen. Diese Lizenz ist insbesondere für den professionellen und gewerblichen Einsatz erforderlich, beispielsweise für Luftbildaufnahmen in Städten oder Inspektionsflüge von Infrastrukturen. Die Erlangung des A2-Zertifikats setzt eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Selbsterklärung über die Flugerfahrung voraus. Zudem müssen sich Bewerber an eine zertifizierte Prüfungsstelle wenden, um die erforderliche Prüfung abzulegen.
Anforderungen und Gültigkeit des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2
Um das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen erfüllt sein. Der Bewerber muss bereits den EU-Kompetenznachweis A1/A3 besitzen, da das A2-Zertifikat darauf aufbaut. Zusätzlich ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben, wobei einzelne EU-Mitgliedsstaaten abweichende nationale Regelungen haben können. Ein weiteres wesentliches Kriterium ist das praktische Selbststudium, bei dem der Drohnenpilot Flugerfahrungen sammelt und eine Selbsterklärung über seine Fähigkeiten abgibt. Das A2-Zertifikat hat eine Gültigkeit von fünf Jahren, danach muss es entweder durch eine erneute Prüfung oder eine Fortbildung verlängert werden.
Online-Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Die Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist anspruchsvoller als die für den Kompetenznachweis A1/A3. Während die A1/A3-Prüfung vollständig online abgelegt werden kann, muss die A2-Prüfung unter Aufsicht einer zertifizierten Stelle erfolgen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test mit Fragen zu erweiterten Themen wie Flugsicherheit, Risikomanagement und meteorologische Bedingungen. Kandidaten müssen zeigen, dass sie in der Lage sind, ihre Drohne sicher und in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu steuern. Die Prüfung erfolgt in der Regel als Multiple-Choice-Test, kann jedoch je nach Prüfungsstelle variieren.
Praktisches Selbststudium für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Neben der theoretischen Prüfung ist auch ein praktisches Selbststudium erforderlich. Drohnenpiloten müssen eigenständig Flugerfahrungen sammeln und sich mit den Betriebsbedingungen der Kategorie A2 vertraut machen. Dies umfasst beispielsweise das Training von Flugmanövern bei Wind, das sichere Landen in schwierigen Umgebungen und die Reaktion auf unvorhergesehene Situationen. Der Pilot muss eine Selbsterklärung ausfüllen, in der er bestätigt, dass er die erforderliche Flugpraxis absolviert hat. In einigen Fällen können auch Schulungen oder Trainings bei zertifizierten Anbietern besucht werden, um die notwendigen praktischen Kenntnisse zu erwerben.
Zertifizierte Prüfstellen für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Die Prüfungen für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 dürfen nur von anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die Zulassung dieser Prüfstellen zuständig. Dazu gehören Flugschulen, Luftfahrtunternehmen sowie speziell zertifizierte Organisationen, die von den nationalen Luftfahrtbehörden anerkannt wurden. Die Prüfung kann entweder vor Ort oder in manchen Fällen auch als beaufsichtigte Online-Prüfung erfolgen. Vor der Anmeldung sollten sich Drohnenpiloten darüber informieren, ob ihre gewählte Prüfungsstelle offiziell zugelassen ist, um sicherzustellen, dass das erworbene Zertifikat EU-weit gültig ist.
Kosten für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Die Kosten für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 sind höher als für den EU-Kompetenznachweis A1/A3, da sowohl eine Theorieprüfung als auch ein praktisches Selbststudium erforderlich sind. Je nach Prüfungsstelle variieren die Gebühren, liegen jedoch in der Regel zwischen 100 und 250 Euro. Manche Anbieter bieten zusätzliche Schulungen an, die die Kosten weiter erhöhen können. Es ist ratsam, verschiedene Prüfstellen zu vergleichen, um die besten Konditionen für die Prüfung zu finden.
Welche Drohnenklassen erfordern welchen Führerschein?
Drohnenklasse C0: Kein Führerschein erforderlich
Drohnen der Klasse C0 sind die kleinsten und leichtesten Modelle mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm. Diese Drohnen dürfen ohne einen EU-Drohnenführerschein betrieben werden, solange sie in Sichtweite geflogen werden und keine Gefahr für Personen oder andere Luftfahrzeuge darstellen. Der Betrieb ist in urbanen Gebieten erlaubt, sofern die geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Drohnenklasse C1: EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich
Drohnen der Klasse C1 haben ein Gewicht zwischen 250 Gramm und 900 Gramm und dürfen mit einem EU-Kompetenznachweis A1/A3 geflogen werden. Sie können in besiedelten Gebieten betrieben werden, jedoch mit der Auflage, dass sie nicht über unbeteiligten Personen fliegen dürfen. Die Mindestanforderung für den Betrieb ist die erfolgreiche Absolvierung der Online-Prüfung für den A1/A3-Nachweis.
Drohnenklasse C2: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 erforderlich
Drohnen der Klasse C2 wiegen bis zu 4 Kilogramm und dürfen näher an Menschen geflogen werden, allerdings nur mit einem EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Dieses Zertifikat erlaubt es, Drohnen in der Nähe von Wohngebieten einzusetzen, allerdings unter der Bedingung, dass ein Mindestabstand von 30 Metern zu Personen eingehalten wird.
Drohnenklassen C3 und C4: Betrieb in der offenen Kategorie A3
Drohnen der Klassen C3 und C4 sind schwerer und dürfen nur in der offenen Kategorie A3 betrieben werden. Das bedeutet, dass sie ausschließlich in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte und weit entfernt von unbeteiligten Personen geflogen werden dürfen. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist erforderlich, ein A2-Zertifikat hingegen nicht.
Welche Rolle spielen die Luftfahrtbehörden?
Aufgaben des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist die zentrale Behörde für die Regulierung und Zertifizierung von Drohnenführerscheinen in Deutschland. Es ist für die Anerkennung von Prüfstellen zuständig und stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben der EU eingehalten werden. Zudem bietet das LBA eine Plattform zur Online-Registrierung von Drohnenpiloten an.
Vorschriften der EASA für den EU-Drohnenführerschein
Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) legt die übergeordneten Vorschriften für den Drohnenbetrieb in der EU fest. Sie definiert die Bedingungen für die Drohnenklassen, die Prüfungsanforderungen und die Sicherheitsstandards, die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Die EASA sorgt dafür, dass die Regelungen für Drohnen europaweit einheitlich sind.
Wie lange ist der EU-Drohnenführerschein gültig?
Verlängerung und Erneuerung des EU-Drohnenführerscheins
Der EU-Drohnenführerschein ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss eine erneute Prüfung oder eine Fortbildung absolviert werden, um die Gültigkeit zu verlängern. Die Verlängerungsprüfung kann je nach Zertifikat entweder online oder bei einer zertifizierten Prüfungsstelle erfolgen.
Fazit: Welcher EU-Drohnenführerschein ist für mich der richtige?
Die Wahl des richtigen EU-Drohnenführerscheins hängt von der Drohnenklasse und dem geplanten Einsatz ab. Für kleine Drohnen bis 250 Gramm ist kein Führerschein erforderlich. Für größere Drohnen in besiedelten Gebieten ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 die beste Wahl. Gewerbliche Nutzer sollten sich frühzeitig über die gesetzlichen Vorgaben informieren, um Bußgelder zu vermeiden.

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